RechnungsFee

Auswertungen & Export

Hinweis: RechnungsFee arbeitet ausschließlich mit der Ist-Versteuerung nach § 20 UStG – alle Auswertungen unten basieren auf dem Zahlungsdatum, nicht dem Rechnungsdatum. Die Ist-Versteuerung muss beim Finanzamt beantragt werden; im Zweifel mit deinem Steuerbüro absprechen.


GoBD-Export

Erreichbar über Exporte (Tab GoBD-Export).

Erzeugt ein ZIP-Archiv mit allen buchhalterisch relevanten Daten für ein Kalenderjahr:

Datei Inhalt
index.xml GDPdU-Beschreibungsdatei: listet alle enthaltenen CSVs mit Struktur und Datensatzanzahl
journal.csv Alle Buchungen mit Belegnummer, Datum, Betrag, USt, Kategorie, Konto, Signatur
tagesabschluesse.csv Kassenabschlüsse
kategorien.csv Kategorie-Stammdaten (Konten, EÜR-Zeile, USt-Satz)
kunden.csv Kundenstammdaten
lieferanten.csv Lieferantenstammdaten
integritaetspruefung.csv SHA-256-Signaturprüfung aller Journaleinträge und Tagesabschlüsse
belege.csv Index aller angehängten Belege mit SHA256-Prüfsumme
belege/ Die zugehörigen Dateien: Eingangsbelege (PDF/A wenn verfügbar, sonst Original) sowie die archivierten Original-PDFs eigener Ausgangsrechnungen
gobd_pruefbericht.pdf Übersicht mit Summen und Validierungsergebnis

Verwendung: Für Steuerberater, Betriebsprüfung oder eigene Archivierung. Jährlich exportieren und sicher aufbewahren (GoBD: 10 Jahre Aufbewahrungspflicht).


Zufluss-Monitor (§ 11b SGB II)

Sichtbar im Dashboard wenn unter Einstellungen → Unternehmen → Transferleistungen die Option „Grundsicherung / ALG II“ (früher: Bürgergeld) aktiviert ist.

Der Zufluss-Monitor zeigt in Echtzeit wie viel des selbstständigen Einkommens auf die Grundsicherung angerechnet wird – auf Basis des § 11b SGB II Stufenfreibetrags.

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Wert Bedeutung
Zufluss Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben (Brutto, Zuflussprinzip)
Freibetrag Stufenfreibetrag nach §11b: 100% bis 100 €, 20% von 100–1.000 €, 10% von 1.000–1.200 €
Anrechenbar Zufluss − Freibetrag = Betrag der auf die Grundsicherung angerechnet wird

Die Farbe des Monitors wechselt je nach Einkommenshöhe: grün (unter 100 €), amber (100–1.200 €), rot (über 1.200 €).

Toggle: Monat / Leistungszeitraum

Wenn ein Abrechnungszeitraum-Beginn in den Stammdaten hinterlegt ist (→ Unternehmen einrichten), erscheint ein Toggle:

  • Monat – zeigt den aktuellen Kalendermonat
  • Leistungszeitraum – zeigt den kompletten laufenden 6-Monats-Zeitraum (z. B. Jan–Jun oder Jul–Dez)

RechnungsFee berechnet den aktuell laufenden Zeitraum automatisch aus dem eingetragenen Startmonat.

Berechnungsgrundlage

Verwendet werden Brutto-Beträge (Zuflussprinzip nach §3 Alg II-V): was tatsächlich auf dem Konto eingegangen oder ausgegangen ist. Stornos heben sich korrekt auf. Das Ergebnis stimmt mit dem Journal-Saldo (Dashboard) überein.

Warum weicht der Zufluss-Monitor von der Anlage EKS ab?

Das ist normal und kein Fehler. Beide Werte rechnen nach unterschiedlichen Regeln:

Zufluss-Monitor Anlage EKS
Einnahmen Brutto (alle nicht-privaten Einträge) Netto, nur Einträge mit EKS-Kategorie (A-Codes)
Ausgaben Brutto (alle nicht-privaten Einträge) Brutto, nur Einträge mit EKS-Kategorie (B-Codes)
Anlage-Käufe (KFZ, EDV…) enthalten nicht enthalten (kein B-Code)
USt auf Einnahmen enthalten – die USt ist bis zur Abführung echter Zufluss auf dem Konto EKS-Konvention: netto (A-Codes), USt-Zahlung ans Finanzamt wird separat als B-Ausgabe erfasst

Typisches Bild (Jan–Jul 2026 als Beispiel):

Einnahmen Ausgaben Ergebnis
Dashboard / Zufluss-Monitor 14.525,63 € 11.643,56 € 2.882,07 €
Anlage EKS 5.925,64 € 2.553,00 € 3.392,64 €

Der Zufluss-Monitor ist der schnelle Überblick – stimmt mit dem Journal-Saldo überein und reicht für die laufende Einschätzung.
Die Anlage EKS ist das offizielle Dokument für das Jobcenter – maßgeblich für die tatsächliche Anrechnung.


Anlage EKS (Einkommenserklärung für Selbstständige)

Erreichbar über Auswertungen → Anlage EKS.

Für Selbstständige die Grundsicherung (früher Bürgergeld) oder ALG II beziehen und dem Jobcenter monatlich Einnahmen und Ausgaben nachweisen müssen.

Abschließend (monatlich)

Summiert alle Buchungen des gewählten Zeitraums aus dem Journal nach EKS-Kategorien. Ergebnis: Anlage A (Einnahmen), B (Ausgaben), C (Ergebnis).

Vorläufig (Prognose)

Wenn noch keine Buchungen für den Zeitraum vorliegen: Hochrechnung aus dem Vorjahres-Halbjahr.

PDF-Export

„PDF erstellen“ → druckfertiges Dokument im EKS-Format.


EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)

Erreichbar über Auswertung → EÜR.

RechnungsFee berechnet die EÜR automatisch aus dem Journal und stellt sie als Anzeigehilfe bereit – zum Übertragen in ELSTER oder zur Weitergabe an den Steuerberater.

Grundprinzip

Die EÜR basiert auf dem Ist-Versteuerungsprinzip (Zuflussprinzip): Es zählt das Datum der tatsächlichen Zahlung, nicht das Rechnungsdatum. Das Journal speichert genau dieses Datum – die EÜR ist damit direkt aus den Buchungen ableitbar.

Jahresauswahl

Wirtschaftsjahr auswählen → die EÜR wird sofort berechnet. Standard: letztes abgeschlossenes Jahr.

Bei aktiviertem abweichendem Wirtschaftsjahr (z. B. Landwirtschaft: 01.07.–30.06.) zeigt die Auswahl „2025/2026“ statt nur „2025“ und rechnet über den verschobenen Zeitraum.

Aufbau

Abschnitt Inhalt
A – Betriebseinnahmen Z.12 Kleinunternehmer §19 · Z.15 umsatzsteuerpflichtige BE (7 % + 19 %) · Z.16 steuerfreie BE §4 · Z.17 vereinnahmte USt · Z.18 FA-erstattete USt
B – Betriebsausgaben Zeile 27 ff. · Wareneinkauf, Löhne, Miete, Telefon, Kfz-Kosten, Vorsteuer (Z.57) u.a.
Gewinn / Verlust Summe A − Summe B

Nur Zeilen mit Betrag ≠ 0 werden angezeigt.

Zeilennummern je Jahr (Anlage EÜR 2025 / 2026)

Die Zeilennummern in dieser Hilfe und in der Kategorienverwaltung folgen dem Vordruck 2025. Die EÜR-Auswertung (Seite und PDF) rechnet automatisch auf den Vordruck des gewählten Wirtschaftsjahres um.

Im Vordruck 2026 (BMF-Schreiben vom 01.09.2026) ist Zeile 27 neu („Bildung Rücklage Tierbewertung“ für Land- und Forstwirte). Dadurch:

  • Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe: Zeile 27 → 29
  • alle übrigen Betriebsausgaben rücken um eins: z. B. Telekommunikation 43 → 44, Vorsteuer 57 → 58, übrige Fahrtkosten 70 → 71, Summe Betriebsausgaben 75 → 76
  • Entnahmen / Einlagen: 106/107 → 107/108
  • Betriebseinnahmen (Zeilen 12–23) bleiben unverändert

Für die Abgabe in ELSTER kannst du die Zeilennummern aus der EÜR-Auswertung des jeweiligen Jahres also direkt übernehmen.

Besonderheiten

Zeile 12 – Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
Alle Betriebseinnahmen eines Kleinunternehmers – auch nicht steuerbare wie Mahngebühren oder Entschädigungen. Ausgenommen sind nur die Zeilen 18 bis 22 (z. B. Eigenverbrauch). Maßgeblich ist der Status zum Zeitpunkt der Buchung: Wechselst du im Laufe des Jahres zur Regelbesteuerung, stehen die Einnahmen davor in Zeile 12, die danach in Zeile 15/16. Zahlungen auf Rechnungen buchen als Kleinunternehmer auf die Kategorie „Betriebseinnahmen (Kleinunternehmer)“ (DATEV SKR03 8192 / SKR04 4184).

Zeile 15 – Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen (7 % und 19 %)
Alle Erlöse aus Buchungen mit USt-Satz 7 % oder 19 % fließen hier ein. Für Kleinunternehmer §19 immer 0 (deren Einnahmen gehen in Zeile 12).

Zeile 16 – Steuerfreie / nicht steuerbare Betriebseinnahmen
Bei Regelbesteuerung: Einnahmen ohne Umsatzsteuer, z. B. „Betriebseinnahmen (0%)“ (steuerfreie Umsätze § 4 UStG, 0 % nach § 12 Abs. 3 UStG, Reverse Charge), innergemeinschaftliche Lieferungen, „Sonstige Einnahmen“ (Entschädigungen, Schadensersatz), Mahngebühren, Verzugszinsen und betriebliche Zuschüsse („Zuwendungen von Dritten“). Steuerfreie Zuschüsse wie der Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) sind keine Betriebseinnahme – als Privateinlage buchen.

Zeile 13 – davon nicht steuerbare Umsätze (Kz 119, nur Kleinunternehmer)
Nachrichtlicher Teil von Zeile 12, fließt nicht in die Summe ein. RechnungsFee trägt hier die Einnahmen ein, deren Kategorie bei Regelbesteuerung in Zeile 16 stünde – also z. B. Mahngebühren, Verzugszinsen, Entschädigungen („Sonstige Einnahmen“) und Zuschüsse. Steuerfreie Leistungen nach § 4 UStG (Heilberufe, Unterricht) landen ebenfalls hier, wenn die Rechnung als steuerfrei nach § 4 gekennzeichnet ist.

Zeile 17 – Vereinnahmte Umsatzsteuer
Wird automatisch aus dem ust_betrag aller Einnahmen-Buchungen summiert. Für Kleinunternehmer §19 immer 0.

Zeile 57 – Abziehbare Vorsteuer
Wird automatisch aus dem vorsteuer_betrag aller Ausgaben-Buchungen summiert. Die Vorsteuer auf Bewirtungskosten ist umsatzsteuerlich zu 100 % abzugsfähig (§ 15 UStG) – der 70 %-Abzug nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG betrifft nur den ertragsteuerlichen Betriebsausgabenabzug, nicht die Vorsteuer.

Fahrzeuge außerhalb des Betriebsvermögens (Zeile 71, ab 2026 Zeile 72, Kz 147)
Ein privates Fahrzeug, das du betrieblich nutzt, gehört nicht in Zeile 70, sondern in die eigene Zeile „Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)“. Dorthin fließen:

  • die km-Pauschale der Kategorie „Fahrtkosten Privat-PKW“ (0,30 €/km, direkt in der Journal-Buchung enthalten),
  • tatsächliche Kosten über die Kategorie „Fahrtkosten nicht betriebliche Fahrzeuge (Nutzungseinlage)“, z. B. der betriebliche Anteil an der Reparatur des privaten Fahrrads.

Bis v0.7.5 lief die km-Pauschale über Zeile 70. Am Gewinn ändert die Verschiebung nichts.

Warnung „Nicht in der Summe enthalten“
Trägt eine Kategorie eine EÜR-Zeile, die RechnungsFee nicht auswertet, zeigt die EÜR (und das PDF) einen roten Hinweis mit Betrag und Kategorie. Diese Beträge sind in keiner Summe enthalten, der Gewinn stimmt dann nicht. Ordne der Kategorie unter Stammdaten → Kategorien eine Zeile aus der Liste zu. Neue Kategorien lassen sich seit v0.7.6 nur noch mit einer gültigen Zeile speichern.

Bekannte Einschränkungen / Hinweise

7%-Umsätze (v0.3.10+): In älteren Installationen (Erststart vor v0.3.7) fehlte der Kategorie „Betriebseinnahmen (7%)“ die EÜR-Zeile. Beim Update auf v0.3.10 wird das automatisch korrigiert – danach erscheinen auch 7%-Rechnungserlöse korrekt in Zeile 15 der EÜR.

Stornobuchungen: Einnahme-Storni werden in der EÜR korrekt als negative Erlöse verrechnet; Vorsteuer-Storni reduzieren den abziehbaren Vorsteuerbetrag in Zeile 57.

Homeoffice-Tagespauschale: Für die Tagespauschale (6 € je Tag in der häuslichen Wohnung, höchstens 1.260 € im Jahr) gibt es die Kategorie „Homeoffice-Tagespauschale“ (Zeile 66, ab 2026 Zeile 67; Konto SKR03 4287 / SKR04 6347). Es fließt kein Geld – die Pauschale wird als Buchung ohne Beleg erfasst.

Verpflegungsmehraufwand steht in einer eigenen Zeile 64 (ab 2026: 65), nicht bei den Übernachtungs- und Reisenebenkosten.


Aufschlüsselung nach Kategorien

„🔍 Aufschlüsselung“ (Toggle oben rechts) zeigt unter jeder EÜR-Zeile die enthaltenen Kategorien mit Einzelbeträgen:

[Z. 12]  Betriebseinnahmen als BE         4.200,00 €
         └ Betriebseinnahmen              3.800,00 €
         └ Betriebseinnahmen (7%)           400,00 €

[Z. 60]  Sonstige Betriebsausgaben          520,00 €
         └ Büromaterial                     340,00 €
         └ Telefon / Internet               180,00 €

Nützlich um zu prüfen welche Kategorien hinter einer EÜR-Zeile stecken – z. B. zur Weitergabe an den Steuerberater oder zur Plausibilitätsprüfung vor ELSTER.

Unter jeder Kategorie stehen die einzelnen Buchungen mit Datum, Beschreibung und Betrag:

  • 🧾 Rechnungsnummer ↗ springt zur verknüpften Rechnung
  • 💳 Belegnummer ↗ öffnet den Zahlungsbeleg der Journalbuchung
  • Stornierte Buchungen sind durchgestrichen und mit „storniert ↯ Belegnr.“ markiert, ihre Gegenbuchung steht eingerückt direkt darunter. Mit „Stornierte ausblenden“ verschwinden beide zusammen – die Liste ergibt weiterhin die Kategorie-Summe.

Anlage AVEÜR (Abschreibungen)

Anlagegüter (KFZ, EDV, Maschinen) werden nicht direkt in der EÜR als Ausgabe erfasst – stattdessen fließt die jährliche AfA automatisch in Zeile 36 ein, sobald die Güter im Anlagenverzeichnis erfasst sind. Eine blaue Info-Box in der EÜR zeigt den übernommenen Betrag.

Wenn Anlagezugänge im Journal vorhanden sind, aber noch kein Gut im Anlagenverzeichnis erfasst ist, erscheint ein amber-Hinweis mit dem Link zur Anlage AVEÜR.

PDF-Export

„📄 PDF“ → Anzeigehilfe mit allen Zeilen, Summen und Gewinn/Verlust zum Ausdrucken oder als Beilage für den Steuerberater.

Workflow

  1. Auswertung → EÜR öffnen, Wirtschaftsjahr wählen
  2. Ergebnis prüfen – insbesondere Zeile 15 und 48
  3. PDF speichern (Dokumentation / Steuerberater)
  4. Werte in ELSTER → Einkommensteuererklärung → Anlage EÜR übertragen

Hinweis: Dieses Dokument ist eine Anzeigehilfe. RechnungsFee übernimmt keine Haftung für die steuerliche Richtigkeit – im Zweifel Steuerberater konsultieren.


Anlage S – Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Erreichbar über Auswertung → Anlage S – wird nur angezeigt wenn die Tätigkeitsart Freiberuflich oder Gemischt ist (→ Einstellungen → Unternehmen → Steuer & Recht).

Bei Gemischt erscheint ein Hinweis, dass Anlage S nur für den freiberuflichen Anteil gilt und zusätzlich die Anlage G auszufüllen ist.

Anzeigehilfe für die Einkommensteuererklärung (§18 EStG) – zeigt welche Werte in welche Zeile von ELSTER übertragen werden müssen. Die Daten kommen direkt aus der EÜR und dem Unternehmensprofil.

Angezeigt werden

Zeile / KZ Inhalt Quelle
Z. 1 Name, Vorname Einstellungen → Unternehmen
Finanzamt Zuständiges Finanzamt Einstellungen → Unternehmen
Z. 3 Steuernummer Einstellungen → Unternehmen
Z. 4 Art der Tätigkeit (Berufsbezeichnung) Einstellungen → Unternehmen
KZ 100 Gewinn / Verlust aus freiberuflicher Tätigkeit (positiv = Gewinn, negativ = Verlust) EÜR Gewinn/Verlust
Z. 18 KFZ-Privatnutzung (Hinweis) Anlagenverzeichnis (aktive KFZ mit Privatanteil > 0 %)

Jahresauswahl

Wirtschaftsjahr wählen → Werte werden sofort aus der EÜR berechnet. Standard: letztes abgeschlossenes Jahr. Folgt derselben Wirtschaftsjahr-Logik wie die EÜR – bei abweichendem Wirtschaftsjahr entsprechend verschoben.

KFZ Zeile 18

Wenn im Anlagenverzeichnis aktive KFZ mit Privatanteil erfasst sind, zeigt RechnungsFee einen Hinweis zu Zeile 18. Der einzutragende Betrag muss manuell ermittelt werden:

  • 1 %-Methode: geldwerter Vorteil = 1 % des Bruttolistenpreises × 12 Monate − private Fahrten Arbeitsstätte
  • Fahrtenbuchmethode / km-Pauschale (Privatfahrzeug): Zeile 18 entfällt

PDF-Export

„📄 PDF“ → Anzeigehilfe mit allen Zeilen zum Ausdrucken oder als Beilage für den Steuerberater.

Workflow

  1. Auswertung → Anlage S öffnen, Wirtschaftsjahr wählen
  2. Werte prüfen – Gewinn/Verlust muss mit der EÜR übereinstimmen
  3. PDF speichern (Dokumentation / Steuerberater)
  4. ELSTER öffnen → Einkommensteuererklärung → Anlage S → Werte eintragen

Fehlende Stammdaten: Wenn Steuernummer, Finanzamt oder Berufsbezeichnung leer sind, erscheint ein blauer Hinweis mit Link zu Einstellungen → Unternehmen.

Hinweis: Diese Anzeigehilfe ersetzt keine Steuerberatung. Die Zeilennummern gelten für die Anlage S des jeweiligen Wirtschaftsjahres – vor der Übertragung in ELSTER prüfen.


Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Erreichbar über Auswertung → Anlage G – wird nur angezeigt wenn die Tätigkeitsart Gewerblich oder Gemischt ist (→ Einstellungen → Unternehmen → Steuer & Recht).

Bei Gemischt erscheint ein Hinweis, dass Anlage G nur für den gewerblichen Anteil gilt und zusätzlich die Anlage S auszufüllen ist.

Anzeigehilfe für die Einkommensteuererklärung (§15 EStG) – analog zur Anlage S, aber für Gewerbetreibende.

Jahresauswahl folgt derselben Wirtschaftsjahr-Logik wie die EÜR – inklusive der gezahlten Gewerbesteuer (Z. 52), die dann ebenfalls über den verschobenen Zeitraum statt über das Kalenderjahr summiert wird.

Angezeigt werden

Zeile / KZ Inhalt Quelle
Z. 1 Name, Vorname Einstellungen → Unternehmen
Finanzamt Zuständiges Finanzamt Einstellungen → Unternehmen
Z. 3 Steuernummer Einstellungen → Unternehmen
Z. 4 genaue Bezeichnung des Gewerbes Einstellungen → Unternehmen → Tab Firma (Bezeichnung des Gewerbes)
KZ 10 Gewinn 1. Betrieb EÜR Gewinn/Verlust
KZ 11 Verlust 1. Betrieb EÜR Gewinn/Verlust

Gewerbesteuer-Anrechnung (§35 EStG)

Gewerbetreibende können die gezahlte Gewerbesteuer anteilig auf die Einkommensteuer anrechnen. RechnungsFee zeigt den folgenden Block nur wenn der Gewinn > 24.500 € (Freibetrag für Einzelunternehmer):

Feld Inhalt Quelle
Freibetrag 24.500 € für Einzelunternehmer fest
Z. 52 – Gezahlte Gewerbesteuer Summe aller Buchungen der Kategorie „Gewerbesteuer“ im gewählten Jahr Journal
Hebesatz Eingabefeld in Prozent (z. B. 400) manuell aus GewSt-Bescheid
Richtwert Messbetrag Schätzung: (Gewinn − 24.500 €) × 3,5 ‰ – ohne Hinzurechnungen/Kürzungen §§ 8/9 GewStG berechnet
Z. 51 – Messbetrag Wird automatisch berechnet: gezahlte GewSt ÷ (Hebesatz / 100) – oder manuell aus dem Bescheid eintragen berechnet / manuell
Anrechenbarer Betrag Messbetrag × 4,0 (§35 EStG, gilt seit VZ 2020 – JStG 2019) berechnet

Hebesatz-Automatik: Wenn im Journal Gewerbesteuer gebucht wurde und du den Hebesatz einträgst, berechnet RechnungsFee den Messbetrag automatisch. Du kannst ihn im Eingabefeld trotzdem manuell überschreiben, falls der Bescheid abweicht. Der Messbetrag wird im PDF mit ausgegeben, aber nicht gespeichert.

PDF-Export

„📄 PDF“ → Anzeigehilfe mit allen Zeilen, gezahlter GewSt, Messbetrag und §35-Anrechnungsbetrag zum Ausdrucken.

Workflow

  1. Auswertung → Anlage G öffnen, Wirtschaftsjahr wählen
  2. Gewinn/Verlust prüfen – muss mit der EÜR übereinstimmen
  3. Falls Gewinn > 24.500 €: Hebesatz aus dem Gewerbesteuer-Bescheid eintragen → Messbetrag wird automatisch berechnet
  4. Messbetrag ggf. manuell korrigieren (Hinzurechnungen/Kürzungen)
  5. PDF speichern (Dokumentation / Steuerberater)
  6. ELSTER öffnen → Einkommensteuererklärung → Anlage G → Werte eintragen

Fehlende Stammdaten: Wenn Steuernummer, Finanzamt oder Bezeichnung des Gewerbes leer sind, erscheint ein blauer Hinweis mit Link zu Einstellungen → Unternehmen.

Hinweis: Diese Anzeigehilfe ersetzt keine Steuerberatung. Die Zeilennummern gelten für die Anlage G des jeweiligen Wirtschaftsjahres – vor der Übertragung in ELSTER prüfen.


GuV – Gewinn- und Verlustrechnung

Erreichbar über Auswertung → GuV – erscheint nur wenn die GuV-Auswertung aktiviert ist (→ Einstellungen → Unternehmen → Steuer & Recht).

Hinweis: Dies ist eine Näherungsauswertung auf Basis der EÜR-Daten (Ist-Versteuerung / Zuflussprinzip). Eine prüfungsfähige GuV nach § 275 HGB erstellt dein Steuerberater.

Wann ist die GuV relevant?

Einzelgewerbetreibende sind nach § 141 AO zur doppelten Buchführung (und damit zur GuV) verpflichtet, wenn sie im vorangegangenen Wirtschaftsjahr folgende Grenzen überschritten haben:

Schwellenwert Grenze
Netto-Jahresumsatz > 800.000 €
Jahresgewinn > 80.000 €

Freiberufler sind ausgenommen: § 141 AO gilt nur für Gewerbetreibende. Freiberufler (Anlage S) bleiben immer bei der EÜR.

Dashboard-Warnung

Wenn die Tätigkeitsart Gewerblich oder Gemischt gesetzt ist, prüft RechnungsFee laufend die §141 AO-Schwellenwerte und zeigt im Dashboard einen Fortschrittsbalken:

Anzeige Bedeutung
🟡 amber – „Schwellenwert in Sicht“ 80 % einer der Grenzen erreicht (640.000 € Umsatz oder 64.000 € Gewinn)
🔴 rot – „Buchführungspflicht erreicht“ 100 % überschritten → GuV-Pflicht aktiv

Bei Überschreitung wird GuV-Auswertung automatisch aktiviert und der Nav-Eintrag erscheint in der Seitenleiste.

GuV aktivieren

Manuell: Einstellungen → Unternehmen → Tab Steuer & Recht → Checkbox „GuV-Auswertung aktivieren“.

Automatisch: Wenn §141 AO Schwellenwerte überschritten sind und die Tätigkeitsart Gewerblich oder Gemischt ist.

Aufbau der GuV-Seite

Position Inhalt EÜR-Zeilen
1. Umsatzerlöse Betriebseinnahmen (§19 / steuerpflichtig / steuerfrei) Z.12, 15, 16
2. Sonstige betriebliche Erträge FA-Erstattungen, Eigenverbrauch, KFZ-Privatnutzung Z.18, 20, 21
3. Materialaufwand Waren, bezogene Leistungen, Fremdleistungen Z.27, 28, 29
4. Personalaufwand Löhne, Gehälter, Sozialversicherung Z.30
5. Abschreibungen GWG + AVEÜR-AfA Z.36
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen Miete, Telefon, Reise, Versicherung, Werbung, Zinsen u. a. Z.39–70 (außer 57)

Darunter: Jahresüberschuss (Gewinn) oder Jahresfehlbetrag (Verlust) = Summe Erträge − Summe Aufwendungen.

Abweichung vom EÜR-Gewinn

Das GuV-Jahresergebnis weicht vom steuerlichen EÜR-Gewinn ab, weil:

  • Zeile 17 (vereinnahmte USt) ist ein Steuer-Durchlaufposten → in der GuV nicht als Ertrag ausgewiesen
  • Zeile 57 (abziehbare Vorsteuer) ist ein Steuer-Durchlaufposten → in der GuV nicht als Aufwand ausgewiesen

Für die § 141 AO Schwellenwert-Prüfung verwendet RechnungsFee den EÜR-Gewinn (steuerlicher Gewinn), nicht das GuV-Jahresergebnis.

Jahresauswahl

Wirtschaftsjahr wählen → GuV wird sofort berechnet. Standard: letztes abgeschlossenes Jahr. Folgt derselben Wirtschaftsjahr-Logik wie die EÜR – bei abweichendem Wirtschaftsjahr entsprechend verschoben.


Kontenübersicht

Erreichbar über Auswertung → Kontenübersicht – erscheint nur wenn die Kontenübersicht aktiviert ist (→ Einstellungen → Unternehmen → Steuer & Recht → Checkbox „Kontenübersicht aktivieren“).

Zeigt auf einen Blick alle im gewählten Zeitraum gebuchten Kategorien mit Kontonummer, Anzahl Buchungen und Summe – als Ergänzung zum Journal-Filter, der immer nur das Kontenblatt zu einem einzelnen Konto anzeigt.

Kontonummern-Spalte

Die Kontonummer wird automatisch aus dem unter Einstellungen → Unternehmen hinterlegten Kontenrahmen (SKR03/SKR04) gezogen – dieselbe Nummer, die auch im DATEV-Export verwendet wird. Ändert sich künftig der Kontenrahmen, zeigt die Kontenübersicht automatisch die passende Spalte.

UStVA für Kleinunternehmer (§13b / ig. Erwerb)

Als Kleinunternehmer (§19 UStG) gibst du normalerweise keine Voranmeldung ab. Ausnahme: Du beziehst Leistungen, für die du als Empfänger selbst die Umsatzsteuer schuldest – typisch sind Provisionen ausländischer Plattformen (z. B. Airbnb, Booking.com) oder Software-Abos von EU-Anbietern (§13b UStG), seltener ein innergemeinschaftlicher Erwerb. Für die Zeiträume, in denen das vorkommt, musst du eine Voranmeldung abgeben (§18 Abs. 4a UStG).

  • Der Menüpunkt UStVA erscheint für Kleinunternehmer automatisch, sobald es solche Buchungen gibt.
  • Gezeigt werden nur die Kennzahlen 46/47 (§13b Abs. 1), 84/85 (§13b Abs. 2) und ggf. 89–98 (ig. Erwerb). Deine eigenen Umsätze gehören nicht hinein.
  • Einen Vorsteuerabzug gibt es nicht – die Steuer ist voll zu zahlen. Die Zahlung ans Finanzamt buchst du auf die Kategorie „Umsatzsteuer-Zahlung FA“ (EÜR-Zeile 58).
  • Zeiträume ohne solche Buchungen bleiben wie gewohnt befreit.

So erfasst du die Rechnung: Eingangsrechnung auf der Kategorie „EU-Dienstleistungen (§13b Abs. 1)“ anlegen, Betrag wie auf der Rechnung (ohne USt). Hat die Position 0 %, setzt RechnungsFee den Steuersatz der Kategorie (19 %) an. Der offene Posten bleibt der Rechnungsbetrag – die 19 % laufen nur für die UStVA mit, und zwar im Monat der Rechnung, unabhängig davon, wann du zahlst.

Zeitraum wählen

Wie im Journal-Filter: Jahr, Monat oder frei wählbarer Zeitraum (z. B. für ein Quartal).

Export

„📄 PDF“ oder „CSV“ oben rechts → Tabelle mit Firmenkopf (Name, Anschrift, Steuernummer), allen Kategorien und Gesamtsumme.


Inventurliste

Erreichbar über Auswertung → Inventurliste – erscheint nur wenn die Lagerführung aktiviert ist (→ Einstellungen → Unternehmen → Artikel → Checkbox „Lagerführung aktivieren“).

Zeigt Bestand und Wert aller Artikel mit aktiver Lagerführung zu einem gewählten Stichtag – als Nachweis für die jährliche körperliche Inventur (§ 240 HGB). Der Wert je Artikel ergibt sich aus Bestand × hinterlegtem EK-Preis (netto); ist kein EK-Preis hinterlegt, bleibt die Wertspalte leer.

Die Liste zeigt immer den aktuellen Bestand – RechnungsFee führt keine Bestandshistorie, der Stichtag dient nur der Beschriftung des exportierten Dokuments (z. B. der 31.12. zum Jahresabschluss). Weicht eine körperliche Zählung vom angezeigten Bestand ab, wird die Korrektur wie gewohnt über eine manuelle Bestandsänderung am Artikel erfasst.

Export

„📄 PDF“ oder „CSV“ oben rechts → Tabelle mit Firmenkopf, allen Lagerartikeln (Artikelnummer, Bezeichnung, Bestand, EK-Preis, Wert) und Gesamtwert.


UStVA (Umsatzsteuer-Voranmeldung)

Erreichbar über Auswertung → UStVA.

RechnungsFee berechnet alle Voranmeldungs-Kennziffern automatisch und stellt sie als Anzeigehilfe bereit – zum manuellen Eintragen ins ELSTER-Portal. Quelle ist überwiegend das Journal (Zahlungsdatum, Ist-Versteuerung), mit einer Ausnahme: die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen läuft ab dem 01.10.2026 nach dem Soll-Prinzip (siehe Abschnitt unten).

Zeitraum wählen

Monatlich oder quartalsweise – abhängig vom Voranmeldungsrhythmus, den du unter Einstellungen → Unternehmen hinterlegt hast.

Berechnete Kennziffern

KZ Beschreibung Quelle
81 Umsätze 19 % (Netto / Marge §25a) Journal: netto_betrag bei 19 %, bei §25a: marge_25a_brutto
83 Umsatzsteuer 19 % Auto aus KZ 81
86 Umsätze 7 % Journal: netto_betrag bei 7 %
88 Umsatzsteuer 7 % Auto aus KZ 86
87 Umsätze zum Steuersatz von 0 % (§12 Abs. 3 UStG, z. B. Photovoltaik) Manuell (aufklappbarer Bereich „Manuelle Felder“) – solange ein manuelles Feld belegt ist, gibt es keinen ELSTER-XML-Export
41 Innergemeinschaftliche Lieferungen (§4 Nr. 1b UStG) Ausgangsrechnung mit Haken „ig. Lieferung“ oder freie Buchung auf Kategorie „Innergemeinschaftliche Lieferungen“
43 Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug, z. B. Ausfuhrlieferungen (§4 Nr. 1a i. V. m. §6 UStG) Ausgangsrechnung mit Haken „Ausfuhrlieferung“
21 Nicht steuerbare sonstige Leistungen an EU-Unternehmer (§3a Abs. 2 UStG) Ausgangsrechnung mit Haken „Reverse Charge“
45 Übrige nicht steuerbare Umsätze (u. a. Dienstleistungen ins Drittland) Ausgangsrechnung mit Haken „Drittland-Dienstleistung“
89 Innergemeinschaftlicher Erwerb Journal oder Eingangsrechnung ab 01.10.2026: ust_sonderfall = ig_erwerb
93 USt aus ig. Erwerb Auto aus KZ 89
61 Vorsteuer aus ig. Erwerb = KZ 93 (selbst liquidierend)
62 Einfuhrumsatzsteuer (Zoll/DHL) Journal: ust_sonderfall = einfuhr_ust – voller Buchungsbetrag = Vorsteuer
46 / 47 §13b Abs. 1: Dienstleistungen von EU-Unternehmern (Bemessungsgrundlage / Steuer) Journal oder Eingangsrechnung ab 01.10.2026: ust_sonderfall = 13b_abs1
84 / 85 §13b Abs. 2: z. B. Bauleistungen, Dienstleistungen aus dem Drittland (Bemessungsgrundlage / Steuer) Journal oder Eingangsrechnung ab 01.10.2026: ust_sonderfall = 13b_abs2
67 Vorsteuer aus §13b-Leistungen = KZ 47 + KZ 85
66 Vorsteuer Inland Journal: vorsteuer_betrag (Ausgaben) – bei Eingangsrechnungen mit Rechnungsdatum ab 01.10.2026 stattdessen aus dem bei Finalisierung eingefrorenen Vorsteuer-Anspruch

Einzelposten ansehen

Jede Kennziffer mit einem Wert lässt sich aufklappen (▸-Pfeil neben der Bezeichnung) – darunter erscheinen die einzelnen Journaleinträge bzw. Vorsteuer-Ansprüche, aus denen sich die Summe zusammensetzt (Datum, Beschreibung, Betrag). 🧾 Rechnungsnummer ↗ führt zur verknüpften Rechnung, 💳 Belegnummer ↗ öffnet den Zahlungsbeleg. Stornierte Buchungen erscheinen wie in der EÜR-Aufschlüsselung zusammen mit ihrer Gegenbuchung und lassen sich über „Stornierte ausblenden“ ausblenden. Praktisch zum Abstimmen und um Fehlbuchungen schnell zu finden, ohne das Journal separat durchsuchen zu müssen.

§25a Differenzbesteuerung

Bei Rechnungen mit §25a-Positionen (Gebrauchtwarenhandel) wird die USt nur auf die Handelsmarge berechnet. RechnungsFee speichert die Brutto-Marge je Buchung und verwendet sie automatisch für KZ 81/83 – kein manuelles Umrechnen nötig.

Vorsteuerabzug nach Soll-Prinzip (ab 01.10.2026)

Der Vorsteuerabzug (§15 UStG) ist rechtlich bereits mit Rechnungseingang abzugsfähig – unabhängig vom Zahlungsdatum und unabhängig davon, ob du selbst Ist- oder Soll-versteuerst (das betrifft nur deine eigene USt-Schuld auf Ausgangsumsätze, § 20 UStG). Für Eingangsrechnungen mit Rechnungsdatum ab dem 01.10.2026 gilt deshalb:

  • Die Vorsteuer fließt bereits bei der Finalisierung in die UStVA ein (KZ 66/61/62/67, je nach Kategorie), unabhängig davon ob und wann die Rechnung bezahlt wird.
  • Dafür ist ab diesem Datum bereits bei der Finalisierung eine Kategorie nötig (Position oder Hauptkategorie) – vorher genügte das erst bei der Zahlung.
  • Wird die Rechnung später storniert, erscheint die Korrektur im aktuellen Voranmeldungszeitraum (Stornodatum), nicht rückwirkend im ursprünglichen Zeitraum (§ 17 Abs. 1 Satz 2 UStG).
  • Die tatsächliche Zahlung bucht wie gewohnt im Journal, hat aber keinen Einfluss mehr auf die UStVA-Vorsteuer – nur noch auf EÜR und Kontostand.

Eingangsrechnungen mit Rechnungsdatum vor dem 01.10.2026 sind davon nicht betroffen und laufen unverändert über das Zahlungsdatum. Die EÜR ist von dieser Änderung komplett unberührt – sie folgt weiterhin korrekt dem Zufluss-/Abflussprinzip (§ 11 EStG) und bucht Zeile 57 (abziehbare Vorsteuer) wie bisher erst bei tatsächlicher Zahlung.

PDF-Export

„PDF erstellen“ → Anzeigehilfe mit allen KZ-Werten, Zeitraum und Steuernummer zum Ausdrucken oder Archivieren.

Workflow

  1. Zeitraum wählen → KZ-Tabelle prüfen
  2. PDF speichern (Dokumentation)
  3. ELSTER-Portal öffnen → Werte manuell eintragen → absenden

Kleinunternehmer §19 UStG: Keine UStVA erforderlich – der UStVA-Bereich ist bei Kleinunternehmer-Einstellung ausgeblendet.


Jahresumsatzsteuererklärung (USt 2A)

Erreichbar über Auswertung → Jahres-USt.

RechnungsFee berechnet alle Kennziffern der Jahresumsatzsteuererklärung direkt aus den Journalbuchungen des Kalenderjahres und stellt sie als Anzeigehilfe bereit – zum manuellen Eintragen in ELSTER oder zur Weitergabe an den Steuerberater.

Immer Kalenderjahr: Anders als EÜR, Anlage S, Anlage G und GuV bleibt die Jahres-USt auch bei aktiviertem abweichendem Wirtschaftsjahr beim Kalenderjahr – §18 UStG kennt kein abweichendes Wirtschaftsjahr.

Jahresauswahl

Kalenderjahr wählen → alle KZ-Werte werden sofort berechnet. Standard: letztes abgeschlossenes Jahr.

Kleinunternehmer §19 UStG

KZ Beschreibung
48 Gesamtumsatz des Jahres – Betriebseinnahmen ohne Privateinlagen (§19 Abs. 1 UStG)

Das Finanzamt prüft anhand von KZ 48, ob du die §19-Freigrenze eingehalten hast. Du schuldest keine USt auf deine eigenen Umsätze, trägst aber den Gesamtumsatz in der Erklärung ein (USt 2A, Zeile 23).

Hast du im Jahr §13b-Leistungen bezogen oder einen innergemeinschaftlichen Erwerb gehabt, zeigt die Jahres-USt diese Steuer zusätzlich an – siehe UStVA für Kleinunternehmer.

Reguläre Steuerpflichtige

Nur Kennziffern mit Betrag ≠ 0 werden angezeigt, gruppiert nach Abschnitt:

KZ Beschreibung
81 Umsätze 19 % – Bemessungsgrundlage
83 Umsatzsteuer 19 %
86 Umsätze 7 % – Bemessungsgrundlage
88 Umsatzsteuer 7 %
41 Innergemeinschaftliche Lieferungen (§4 Nr. 1b UStG)
89 Steuerpflichtiger ig. Erwerb 19 %
93 Umsatzsteuer ig. Erwerb 19 %
46/47 §13b Abs. 1 – sonstige Leistungen EU-Unternehmer
84/85 §13b Abs. 2 – andere Leistungen (Bau, Telekommunikation …)
66 Vorsteuer aus Rechnungen (§15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG)
61 Vorsteuer aus ig. Erwerb (§15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG)
62 Vorsteuer aus Einfuhrumsatzsteuer (§15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG)
67 Vorsteuer aus §13b-Leistungen (§15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG)

Jahressteuer & Vorauszahlungsanrechnung

  • Jahressteuer = Summe aller Ausgangs-USt − Vorsteuer
  • KZ 76 – Summe der geleisteten Vorauszahlungen: wird automatisch aus den gespeicherten Voranmeldungen ermittelt. Wenn keine Voranmeldungen gespeichert wurden, erscheint ein Hinweis – in ELSTER dann manuell unter KZ 76 eintragen.
  • Verbleibende Zahllast / Erstattung = Jahressteuer − Vorauszahlungen

Anlage UR

Wenn innergemeinschaftliche Umsätze oder §13b-Leistungen vorhanden sind (KZ 41/89/93/46/84 ≠ 0), zeigt RechnungsFee einen roten Hinweis: Die Anlage UR muss separat in ELSTER ausgefüllt werden (Aufschlüsselung nach EU-Ländern). RechnungsFee selbst erstellt keine Anlage UR.

PDF-Export

„📄 PDF“ → Anzeigehilfe mit allen KZ-Werten zum Ausdrucken oder als Beilage für den Steuerberater.

Workflow

  1. Auswertung → Jahres-USt öffnen, Wirtschaftsjahr wählen
  2. KZ-Werte prüfen und mit den Voranmeldungen des Jahres abgleichen
  3. PDF speichern (Dokumentation / Steuerberater)
  4. ELSTER öffnen → Umsatzsteuererklärung (USt 2A) ausfüllen → absenden
  5. Falls Anlage UR angezeigt: diese ebenfalls in ELSTER ausfüllen

Hinweis: Die Jahreserklärung basiert direkt auf den Journalbuchungen (Ist-Versteuerung / Zuflussprinzip). KZ 50 (unterjähriger §19-Wechsel) und Reiseleistungen §25 sind nicht abgedeckt.


ZM – Zusammenfassende Meldung (§18a UStG)

Erreichbar über Auswertung → ZM – erscheint nur wenn innergemeinschaftliche Buchungen existieren.

Kleinunternehmer §19 UStG: Von der ZM befreit – der Bereich ist ausgeblendet.

Was ist die ZM?

Die Zusammenfassende Meldung ist eine gesetzliche Meldepflicht für Unternehmer, die innergemeinschaftliche Lieferungen oder Dienstleistungen in andere EU-Länder erbringen. Sie wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über ELSTER eingereicht.

Wann ist sie fällig?

ig. Lieferungen im Quartal Rhythmus Frist
unter 50.000 € quartalsweise 25. des Folgemonats nach Quartalsende
50.000 € oder mehr monatlich 25. des Folgemonats

RechnungsFee zeigt automatisch einen Hinweis im Dashboard, sobald eine Meldung für das abgelaufene Quartal noch aussteht.

Was wird gemeldet?

Kennzeichen Bedeutung
L Innergemeinschaftliche Lieferung (steuerfreie Warenlieferung an EU-Unternehmer mit gültiger USt-IdNr.)
S Sonstige Leistung (Dienstleistung) an EU-Geschäftskunden nach §3a Abs. 2 UStG – der Kunde schuldet die Steuer (→ Reverse Charge bei Ausgangsrechnungen). Dieselben Beträge erscheinen in der UStVA in Kennzahl 21.

Nicht in die ZM gehören eingekaufte Dienstleistungen aus dem EU-Ausland (z. B. Google Ads, AWS) – dort bist du Leistungsempfänger, gemeldet wird nur in der UStVA (§13b, Kennzahl 46/47). Die ZM meldet ausschließlich, was du selbst an EU-Unternehmer lieferst oder leistest.

RechnungsFee gruppiert automatisch nach USt-IdNr. des Empfängers und Land.

In welchem Monat wird gemeldet? (ab 01.01.2027)

ZM und UStVA (Kennzahl 41 und 21) richten sich nach dem Gesetz nicht nach der Zahlung, sondern nach Rechnung bzw. Leistung (§ 18a Abs. 8, § 18b UStG) – auch bei Ist-Versteuerung. Für Ausgangsrechnungen mit Rechnungsdatum ab dem 01.01.2027 gilt deshalb:

  • L / Kennzahl 41 (ig. Lieferung): Monat der Rechnung, spätestens der Monat nach der Lieferung
  • S / Kennzahl 21 (Dienstleistung an EU-Unternehmer): Monat der Leistung (Ende des Leistungszeitraums, sonst Leistungsdatum, sonst Rechnungsdatum)
  • gemeldet wird auch eine noch unbezahlte Rechnung
  • Korrekturen (Storno, Gutschrift, Skonto) erscheinen im Monat, in dem sie stattfinden, als eigener Minusbetrag (§ 17 UStG)
  • Abschlagsrechnungen werden nicht gemeldet, sondern die volle Leistung mit der Schlussrechnung

Rechnungen mit Rechnungsdatum vor dem 01.01.2027 laufen unverändert über das Zahlungsdatum. Bei der UStVA zeigt „Einzelposten“ zu Kennzahl 41/21, aus welcher Rechnung und welchem Ereignis ein Betrag stammt.

Buchst du eine ig. Lieferung ab 2027 ohne Rechnungsbezug direkt im Journal oder im Bank-Import, zählt sie weiter nach Buchungsdatum. RechnungsFee weist dann darauf hin, die Zahlung lieber an der Rechnung zu buchen, falls es eine gibt – sonst stünde der Umsatz doppelt in der Meldung.

Workflow

  1. Dashboard-Hinweis anklicken oder Auswertung → ZM öffnen
  2. Zeitraum (Quartal oder Monat) wählen → „Berechnen“
  3. Tabelle prüfen: Land, USt-IdNr., Kennzeichen, Betrag
  4. ELSTER-Portal öffnen → „Zusammenfassende Meldung“ → Werte eintragen → absenden

Hinweise

  • Die USt-IdNr. des Empfängers muss im Kundenstamm hinterlegt sein, damit sie in der ZM erscheint
  • Lieferungen ohne USt-IdNr. werden mit „—“ angezeigt – vor Abgabe der ZM korrigieren
  • Die ZM ersetzt nicht die UStVA – beide Meldungen sind separat einzureichen

Anlage AVEÜR (Anlagenverzeichnis)

Erreichbar über Auswertung → AVEÜR.

→ Vollständige Dokumentation: Anlage AVEÜR

Das Anlagenverzeichnis erfasst alle Wirtschaftsgüter (KFZ, EDV, Sonstiges) und berechnet deren jährliche Abschreibung (AfA) nach linearer Methode mit Monatsprinzip. Die Gesamt-AfA fließt automatisch in EÜR Zeile 36 ein – kein manueller Eintrag nötig.

Funktion Beschreibung
Wirtschaftsgüter anlegen Typ, Kaufdatum, Kaufpreis netto, Nutzungsdauer
Abschreibungsplan Tabellarische Übersicht aller Jahre mit Restbuchwert
KFZ-Privatanteil Mindert den steuerlich abziehbaren Anteil automatisch
Gesamt-AfA je Jahr Fließt automatisch in EÜR Zeile 36 ein
PDF-Export Druckfertige Anlage AVEÜR (A4 Querformat, nach Typ gruppiert)

DATEV-Export

Erreichbar über Exporte (Tab DATEV-Export).

Exportiert alle Journalbuchungen eines Zeitraums als DATEV EXTF Buchungsstapel (Format-Version 700/9) zur Übergabe an den Steuerberater.

⚠ Beta: Das Format wurde nach DATEV-Spezifikation implementiert, konnte mangels DATEV-Lizenz aber nicht gegen die echte Software getestet werden. Wir bitten um Rückmeldung – Fehler gerne als GitHub-Issue melden.

Zeitraumauswahl

Option Zeitraum
Q1–Q4 Einzelnes Quartal
Halbjahr 1 / 2 Jan–Jun bzw. Jul–Dez
Ganzes Jahr 01.01.–31.12.
Benutzerdefiniert Freies Von/Bis-Datum

BU-Schlüssel

RechnungsFee setzt den Buchungsschlüssel automatisch je Eintrag:

BU-Schlüssel Gilt für Bedeutung
(leer) Einnahmen + Ausgaben Steuerfrei / §19 Kleinunternehmer / DATEV-Automatikkonto (AM)
2 Einnahmen 7 % USt auf nicht-automatischen Erlöskonten (z. B. 8910, 8911)
3 Einnahmen 19 % USt auf nicht-automatischen Erlöskonten
8 Ausgaben 7 % Vorsteuer
9 Ausgaben 19 % Vorsteuer
19 Einnahmen Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % (§1a UStG)
18 Einnahmen Innergemeinschaftlicher Erwerb 7 % (§1a UStG)
94 Einnahmen/Ausgaben Reverse Charge §13b Abs. 2 Nr. 4 UStG (Bauleistungen) 19 %
91 Einnahmen/Ausgaben Reverse Charge §13b Abs. 2 Nr. 4 UStG (Bauleistungen) 7 %

§25a Differenzbesteuerung: Hierfür gibt es keinen zweistelligen BU-Schlüssel – DATEV verwendet stattdessen Automatikkonten (8199 bei SKR03 / 4134 bei SKR04).

DATEV-Automatikkonten (AM): Erlöskonten mit AM-Markierung kennen ihren Steuersatz bereits eingebaut (z. B. 8300/8301, 8400/8401, 8736, 8920–8925 in SKR03). Für diese Konten wird kein BU-Schlüssel gesetzt – ein zusätzlicher Schlüssel würde DATEV-Importfehler REW00306 auslösen.

Gegenkonto-Konfiguration

Das Gegenkonto (Bank/Kasse-Konto) muss einmalig hinterlegt werden – der Steuerberater nennt dir die passenden Nummern. Ohne Konfiguration werden SKR-Standardwerte verwendet:

Zahlungsart SKR03 Standard SKR04 Standard
Bar (Kasse) 1000 1600
Bank / Überweisung 1200 1800
Karte (EC / Kredit) 1200 1800
PayPal 1361 1460
Skonto wie Bank wie Bank

Eigene Nummern unter ⚙ DATEV-Konfiguration auf der Exporte-Seite eintragen und speichern.

Was enthält die Datei?

  • Eine Zeile pro Journaleintrag (Modus A – Zuflussprinzip / EÜR)
  • Sachkonto aus dem Journal-Snapshot; Fallback auf Kategorie-Konto; bei Ausgangsrechnungs-Zahlungen weiterer Fallback über die Rechnungspositionen
  • Dateiname: EXTF_Buchungsstapel.csv (fester, von DATEV erwarteter Name)
  • Encoding: UTF-8 mit BOM, Semikolon-getrennt, Dezimalkomma

Belege mitexportieren (ZIP)

Der Export bietet zusätzlich die Option „Belege mitexportieren“ (Checkbox oberhalb von „DATEV exportieren“, standardmäßig aktiviert). Damit lädt RechnungsFee statt einer einzelnen CSV ein ZIP-Archiv herunter:

Datei im ZIP Inhalt
EXTF_Buchungsstapel.csv Die Buchungszeilen wie oben, inkl. Beleglink-Spalte
(restliche Dateien) Die zu den exportierten Buchungen gehörenden Belegdateien (PDF, JPG …), flach im ZIP-Root neben der CSV – kein Unterordner. DATEV lehnt ZIP-Archive mit Ordnern beim Belegtransfer (Unternehmen online) ab (“Ungültiges Zip-Archiv: Ordner im Zip-Archiv sind nicht erlaubt”, Issue #306)

Verknüpfung Beleg ↔ Buchung: DATEV verknüpft Belegbilder nicht über den Dateinamen, sondern über den Beleglink (Spalte 20 / „Spalte T“ im EXTF-Format) – eine eindeutige ID, die pro Buchungszeile in der CSV mitgegeben wird. RechnungsFee vergibt hier die interne Belegnummer und benennt die zugehörige Datei entsprechend – der Dateiname selbst ist für DATEV nicht relevant, nur der Beleglink-Wert in der CSV zählt.

Buchungen mit tatsächlich angehängtem Beleg (Eingangsrechnung, hochgeladener Kassenbon o. ä.) erhalten eine Datei; bei Ausgangsrechnungen wird zusätzlich das archivierte Original-PDF der Rechnung mitexportiert (dasselbe PDF, das beim ersten Drucken/Mailen abgelegt wurde). Die Beleglink-Spalte bleibt nur bei Buchungen ohne jeglichen Beleg leer.

Ohne die Checkbox wird weiterhin die reine CSV-Datei heruntergeladen (ohne ZIP, ohne Beleglink-Auswertung durch DATEV nötig).

⚠ Auch dieser Teil ist Beta – nach DATEV-Dokumentation umgesetzt, aber mangels DATEV-Lizenz nicht gegen die echte Software getestet. Rückmeldungen gerne als GitHub-Issue.

Einschränkungen

  • Eine Kasse / ein Bankkonto: Mehrere Kassen (z. B. Kaffeekasse, POS) oder mehrere Bankkonten teilen sich je ein Gegenkonto – getrennte Kontonummern pro Kasse sind erst nach dem geplanten konto_id-Umbau möglich (→ Issue #162)
  • PayPal / Klarna / Mollie: Alle Zahlungsdienste außer PayPal werden aktuell als Bank gebucht; eigene Konten pro Dienst ebenfalls ab Issue #162
  • Buchungen ohne Sachkonto (kein SKR-Konto ermittelbar) werden übersprungen – die Exportmeldung zeigt die Anzahl; betrifft z. B. den Kassenanfangsbestand
  • Verrechnete Guthaben: Wird ein Kunden- oder Lieferantenguthaben mit einer Rechnung verrechnet, hat diese Buchung noch kein Gegenkonto und fehlt im Buchungsstapel – obwohl sie Aufwand bzw. Erlös samt Steuer enthält. Die Exportmeldung nennt sie mit Belegnummer; bitte dem Steuerbüro mitteilen. Die vollständige Lösung über ein Verrechnungskonto ist für v0.7.10 geplant.

Workflow

  1. Exporte öffnen, Tab DATEV-Export wählen
  2. Beim ersten Mal: ⚙ DATEV-Konfiguration aufklappen → Berater- und Gegenkontonummern eintragen → Speichern
  3. Jahr und Zeitraum wählen → DATEV exportieren
  4. CSV-Datei an Steuerberater übergeben (E-Mail oder Steuerberater-Portal)

Buchhalter-CSV

Erreichbar über Exporte (Tab Buchhalter-CSV).

Einfacher Journal-Export als Semikolon-CSV für Excel, LibreOffice oder andere Buchhaltungsprogramme, die kein DATEV-Format unterstützen.

Spalten

Spalte Inhalt
Datum TT.MM.JJJJ
Belegnr Interne Belegnummer (z. B. 260001)
Externe Belegnr Eingangsrechnung- oder Fremdbelegnummer
Beschreibung Buchungstext
Kategorie Kategoriename (z. B. „Büromaterial“)
Zahlungsart Bar / Bank / Karte / PayPal
Art Einnahme / Ausgabe
Netto Nettobetrag (Dezimalkomma)
USt-Satz % z. B. 19,00
USt-Betrag Umsatz- oder Vorsteuer-Betrag
Brutto Bruttobetrag

Format

  • Encoding: UTF-8 mit BOM → direkt in Excel / LibreOffice öffenbar ohne Zeichensatzprobleme
  • Trennzeichen: Semikolon
  • Zahlen: Dezimalkomma, kein Tausender-Trennzeichen
  • Datum: TT.MM.JJJJ
  • Dateiname: Buchhalter_CSV_YYYYMMDD_YYYYMMDD.csv

Zeitraumauswahl

Gleiche Optionen wie DATEV-Export: Q1–Q4, Halbjahr 1/2, Ganzes Jahr, Benutzerdefiniert.

Workflow

  1. Exporte öffnen, Tab Buchhalter-CSV wählen
  2. Jahr und Zeitraum wählen → CSV exportieren
  3. Datei in Excel / LibreOffice öffnen oder an Steuerberater / Buchhalter weiterleiten