Steuersätze
RechnungsFee wird mit den drei gesetzlichen USt-Sätzen ausgeliefert: 0 %, 7 % und 19 %. Brauchst du zusätzlich einen weiteren Satz – z. B. für Sonderregelungen oder Übergangszeiträume mit einem befristet abweichenden Satz – kannst du eigene Sätze ergänzen.
Erreichbar über Einstellungen → Steuersätze.
Übersicht
| Spalte/Element | Bedeutung |
|---|---|
| Prozentwert | Der Steuersatz selbst, z. B. „19 %“ |
| Bezeichnung | Optionaler Freitext, z. B. „Sondersatz Gastronomie“ |
| Standard-Badge | Kennzeichnet die drei fest eingebauten gesetzlichen Sätze (0/7/19 %) |
| ★/☆ Standard-Button | Legt fest, welcher Satz beim Anlegen einer neuen Position vorausgefüllt wird – nur ein Satz kann gleichzeitig Default sein |
| Ein/Aus-Schalter | Blendet einen Satz in den Auswahllisten ein oder aus |
| × Löschen | Entfernt einen selbst angelegten Satz vollständig |
Aktive Sätze erscheinen in der USt-Satz-Auswahl bei Rechnungen, Angeboten, Aufträgen, Proforma-Rechnungen, wiederkehrenden Rechnungen, im Journal-Buchungsformular und im Artikelstamm.
Eigenen Steuersatz anlegen
- Im Feld unten Prozentwert eingeben (z. B.
5,5), optional eine Bezeichnung - „+ Hinzufügen“
Der neue Satz erscheint sofort in der Liste und steht ab sofort überall dort zur Auswahl, wo ein USt-Satz gewählt wird.
Jeder Satz kann nur einmal angelegt werden – ein bereits vorhandener Prozentwert lässt sich nicht doppelt hinzufügen.
Als Standard festlegen
Der mit ★ Standard markierte Satz wird beim Anlegen einer neuen Rechnungsposition oder Buchung automatisch vorausgefüllt. Nur ein Satz kann gleichzeitig Standard sein – wird ein anderer als Standard gesetzt, verliert der bisherige automatisch diesen Status.
Kleinunternehmer nach §19 UStG: Ist das in den Unternehmensdaten hinterlegt, wird unabhängig vom hier gesetzten Standard immer 0 % verwendet – siehe Unternehmen einrichten.
Sätze ein-/ausblenden
Nicht mehr benötigte Sätze lassen sich über den Schalter deaktivieren, statt sie zu löschen – sie verschwinden dann aus allen Auswahllisten, bleiben aber erhalten und können jederzeit wieder aktiviert werden. Das betrifft nur die künftige Auswahl: bereits gebuchte Rechnungen und Journaleinträge behalten ihren gespeicherten Satz unverändert.
Löschen
Nur selbst angelegte Sätze lassen sich löschen (× am Zeilenende) – die drei gesetzlichen Standard-Sätze (0/7/19 %) sind davor geschützt.
Das Löschen wirkt sich nicht auf bereits erstellte Dokumente aus: Der USt-Satz wird bei jeder Buchung als fester Wert übernommen, nicht als Verweis auf diese Liste – ältere Rechnungen mit dem gelöschten Satz bleiben unverändert korrekt.