RechnungsFee

Anlage AVEÜR – Anlagenverzeichnis

Erreichbar über Auswertung → AVEÜR.

Das Anlagenverzeichnis erfasst alle Wirtschaftsgüter (KFZ, EDV, Maschinen, Einrichtung) und berechnet deren jährliche Abschreibung (AfA) automatisch. Die Gesamt-AfA fließt direkt in die EÜR Zeile 36 ein – kein manueller Eintrag nötig.


Was ist die Anlage AVEÜR?

Beim Finanzamt ist die Anlage AVEÜR (Anlagevermögen und Absetzungen) der Anhang zur EÜR – ein Verzeichnis aller Wirtschaftsgüter mit Kaufpreis, Nutzungsdauer und jährlicher Abschreibung. RechnungsFee berechnet die AfA automatisch und überträgt den Betrag selbstständig in EÜR Zeile 36.

Wann ist sie nötig? Sobald du ein Wirtschaftsgut anschaffst, das länger als ein Jahr genutzt wird und über der Geringwertige-Wirtschaftsgüter-Grenze (800 € netto) liegt. Typische Beispiele: Laptop, KFZ, Büromöbel, Maschinen.


Anlagegüter erfassen

„+ Neu“ → Formular ausfüllen:

Feld Beschreibung
Bezeichnung Freitext, z. B. „Laptop ThinkPad X1“ oder „VW Golf Benzin“
Typ KFZ · EDV · Sonstiges (bestimmt den Abschnitt im PDF)
Kaufdatum Datum der Anschaffung – entscheidet über die anteiligen Monate im Kaufjahr
Kaufpreis netto Nettobetrag lt. Eingangsrechnung (ohne Vorsteuer)
Nutzungsdauer In Jahren – RechnungsFee schlägt Standardwerte vor (EDV: 3 J., KFZ: 6 J., Sonstiges: 10 J.)
Kennzeichen Nur bei KFZ – für die Identifikation im PDF
Privatanteil % Nur bei KFZ, nur bei Fahrtenbuch (Nettomethode) – kürzt die abziehbare AfA. Bei 1%-Regelung oder Bruttomethode: 0 % lassen, private Nutzung separat im Journal buchen
Verkauft am Wenn das Gut unterjährig verkauft wurde – AfA wird bis Verkaufsmonat berechnet
Notizen Freitext (Seriennummer, Leasing-Nr., …)

Wirtschaftsgut deaktivieren

Statt Löschen: Gut auf „inaktiv“ setzen – der Abschreibungsplan bleibt erhalten, das Gut erscheint nicht mehr im PDF-Export und wird nicht mehr in EÜR Zeile 36 berücksichtigt.


AfA-Berechnung (linear, Monatsprinzip)

Standardmäßig verwendet RechnungsFee die lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG:

Jährliche AfA = Kaufpreis netto ÷ Nutzungsdauer

Monatsprinzip im Kaufjahr

Im Anschaffungsjahr gilt das Monatsprinzip: Die AfA wird nur für die verbleibenden Monate ab dem Kaufmonat (einschließlich) berechnet.

Beispiel: Laptop, Kauf am 15. März 2026, Kaufpreis 1.200 € netto, ND 3 Jahre

Jahr Monate AfA
2026 10 (März – Dez.) 1.200 € ÷ 3 ÷ 12 × 10 = 333,33 €
2027 12 400,00 €
2028 12 400,00 €
2029 2 (Restjahr Jan.–Feb.) 66,67 €

Die Summe aller Jahre ergibt exakt den Kaufpreis (1.200 €).

KFZ-Privatanteil (Nettomethode)

Das Feld „Privatanteil %“ verwendet die Nettomethode: Die absetzbare AfA wird um den privaten Anteil gekürzt, der Rest fließt in EÜR Zeile 36.

AfA steuerlich = Jährliche AfA × (1 − Privatanteil / 100)

Beispiel: KFZ 30.000 € netto, ND 6 Jahre, 30 % Privatanteil
→ Volle AfA/Jahr: 5.000 € → Steuerlich abziehbar: 5.000 € × 70 % = 3.500 €

Der Abschreibungsplan zeigt beide Werte (volle AfA und steuerlicher Anteil) für jedes Jahr.

Welche Methode – Fahrtenbuch oder 1%-Regelung?

Methode Privatanteil-Feld Buchung im Journal
Fahrtenbuch Am Jahresende: private km ÷ Gesamt-km = % eintragen Entfällt (AfA-Kürzung reicht)
1%-Regelung 0 % lassen – die Nettomethode passt hier nicht Monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als Einnahme buchen (Konto 8921 SKR03 / 4645 SKR04)
Bruttomethode 0 % lassen Volle AfA als Ausgabe + privaten Anteil separat als Einnahme im Journal

Wichtig – 1%-Regelung: Grundlage ist immer der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) – nicht der tatsächliche Kaufpreis. Ein Gebrauchtwagen für 8.000 € mit originalem Listenpreis von 25.000 € ergibt 1 % = 250 €/Monat. Bei günstigen Gebrauchtwagen ist das Fahrtenbuch deshalb oft deutlich vorteilhafter.

Fahrtenbuch: Das Feld bleibt während des Jahres bei 0 % – erst nach Abschluss des Fahrtenbuchs am Jahresende trägst du den tatsächlich ermittelten Prozentsatz ein. Die EÜR übernimmt den korrekten Betrag automatisch.


Degressive AfA (Investitionsbooster)

Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen 01.07.2025 und 31.12.2027 angeschafft werden, erlaubt § 7 Abs. 2 EStG („Investitionsbooster“) alternativ die degressive Abschreibung:

Jährliche AfA = Restbuchwert × Satz   (Satz = min(3 × linearer Satz; 30 %))

Im Anschaffungsjahr und im letzten (Rest-)Jahr gilt wie bei linear das Monatsprinzip.

Auswahl im Formular

Beim Anlegen oder Bearbeiten eines Wirtschaftsguts erscheint das Feld „AfA-Methode“ (Linear / Degressiv). Die Option „Degressiv“ ist nur wählbar, wenn das Kaufdatum im zulässigen Zeitraum liegt – sonst ist sie ausgegraut mit Hinweistext. Änderst du das Kaufdatum nachträglich außerhalb des Zeitraums, springt die Methode automatisch auf „Linear“ zurück.

Automatischer Wechsel zu linear

Degressive AfA allein würde das Wirtschaftsgut nie vollständig abschreiben (der Restbuchwert nähert sich nur asymptotisch der Null). RechnungsFee prüft deshalb jedes Jahr automatisch: Sobald die lineare Abschreibung auf den verbleibenden Restbuchwert und die verbleibende Restnutzungsdauer günstiger ist als die degressive, wechselt der Abschreibungsplan ab diesem Jahr endgültig zu linear – am Ende der Nutzungsdauer ist der Restbuchwert dann exakt 0 €.

Ein Wechsel von linear zu degressiv ist steuerlich nicht zulässig und deshalb in RechnungsFee auch nicht möglich – nur der umgekehrte Weg (degressiv → linear).

Beispiel: Maschine, Kauf 15.08.2025, 5.000 € netto, ND 5 Jahre (Satz = min(3×20 %; 30 %) = 30 %)

Jahr Methode AfA Restbuchwert Ende
2025 Degressiv (Monatsanteil Aug.–Dez.) 625,00 € 4.375,00 €
2026 Degressiv 1.312,50 € 3.062,50 €
2027 Degressiv → linear (Wechsel, da linear günstiger) 1.020,83 € 2.041,67 €
2028 Linear (Restbuchwert ÷ 2 Restjahre) 1.020,83 € 1.020,83 €
2029 Linear 1.020,83 € 0,00 €

PDF-Export

Für degressive Wirtschaftsgüter zeigt die Spalte „AfA/Jahr“ im PDF „degressiv X %“ statt eines festen Eurobetrags, da sich der Betrag jedes Jahr ändert – die tatsächliche AfA des gewählten Jahres steht wie gewohnt in der Spalte „AfA {Jahr}”.


Abschreibungsplan

Klick auf ein Anlagegut → „Abschreibungsplan“ öffnet eine Tabelle mit allen Jahren von der Anschaffung bis zur vollständigen Abschreibung:

Spalte Bedeutung
Jahr Wirtschaftsjahr (aktuelles Jahr ist blau hervorgehoben)
AfA Volle AfA für dieses Jahr
Steuerlich Abzugsfähige AfA nach KFZ-Privatanteil
Restbuchwert Kaufpreis minus kumulierte AfA (Buchwert am Jahresende)

Gesamt-AfA und EÜR

Über die Jahresauswahl oben rechts wechselst du das Auswertungsjahr. Die App zeigt die Gesamt-AfA – Summe aller aktiven Güter für dieses Jahr.

Dieser Betrag fließt automatisch in die EÜR Zeile 36 ein – du musst nichts manuell eintragen. In der EÜR erscheint eine blaue Info-Box mit dem übernommenen Betrag.

Hinweis: Deaktivierte Güter (verkauft oder manuell deaktiviert) und Güter ohne Abschreibung im gewählten Jahr (noch nicht angeschafft oder vollständig abgeschrieben) werden nicht berücksichtigt.

Kein Journal-Eintrag nötig: Wenn du Wirtschaftsgüter im Anlagenverzeichnis erfasst, buche die AfA nicht zusätzlich manuell im Journal – das würde zu einer Doppelzählung in Zeile 36 führen.


PDF-Export

„📄 Anlage AVEÜR [Jahr]“ erzeugt ein druckfertiges A4-Querformat-Dokument:

Abschnitt Inhalt
Header Firmenname, Wirtschaftsjahr
KFZ Tabelle aller KFZ-Güter mit Kennzeichen, Kaufdatum, Kaufpreis, ND, AfA-voll, Privatanteil, AfA-steuerl., Restbuchwert
EDV Tabelle aller EDV-Güter
Sonstiges Tabelle aller sonstigen Güter
Gesamt-AfA Summenzeile (= EÜR Zeile 36) mit Hinweis

Das Dokument eignet sich zum Ausdrucken, als Beilage für den Steuerberater und zur Archivierung.


Typische Nutzungsdauern

Die AfA-Tabellen des BMF geben für häufige Wirtschaftsgüter folgende Nutzungsdauern vor:

Wirtschaftsgut ND Hinweis
PC, Laptop, Tablet 3 Jahre BMF-Schreiben 26.02.2021: Wahlrecht auf 1 Jahr möglich (Sofortabschreibung)
Drucker, Scanner 3 Jahre
Smartphone (betrieblich) 3 Jahre
PKW / Kombi 6 Jahre
Lieferwagen 9 Jahre
Büromöbel (Schreibtisch, Stuhl) 13 Jahre
Regale (Holz) 13 Jahre
Maschinen (allgemein) 10–15 Jahre je nach AfA-Tabelle

EDV-Sofortabschreibung (BMF 2021): PCs, Laptops und Peripheriegeräte können im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden (Wahlrecht auf Nutzungsdauer 1 Jahr, § 7 Abs. 1 EStG). Das ist kein GWG (§ 6 Abs. 2 EStG) – das Wirtschaftsgut muss trotzdem ins Anlagenverzeichnis, nur eben mit Nutzungsdauer = 1 Jahr. Zweistufig buchen: 1. Kauf im Journal mit Kategorie „EDV / Software (Sofortabschreibung)“ (kontenart Anlage), 2. Wirtschaftsgut hier im Anlagenverzeichnis mit ND=1 anlegen – die volle AfA fließt dann automatisch im selben Jahr in EÜR Zeile 33 ein.


Workflow

  1. Auswertung → AVEÜR öffnen
  2. Wirtschaftsgüter anlegen (Kaufdatum, Preis, Nutzungsdauer)
  3. Fertig – die AfA fließt automatisch in EÜR Zeile 36 ein
  4. PDF erstellen → ausdrucken / als Beilage für den Steuerberater archivieren

Hinweis: Dieses Dokument ist eine Anzeigehilfe. RechnungsFee übernimmt keine Haftung für die steuerliche Richtigkeit – im Zweifel Steuerberater konsultieren.