RechnungsFee

Steuer-Fristenliste

Die Steuer-Fristenliste zeigt dir auf einen Blick alle anstehenden steuerlichen Abgabefristen für die nächsten 3, 6 oder 12 Monate – inklusive automatischer Verschiebung auf den nächsten Werktag wenn der offizielle Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.

Erreichbar über die Sidebar unter Auswertung → Fristen.


Einrichtung

Damit die Fristen korrekt berechnet werden, hinterlege einmalig dein Bundesland in den Stammdaten:

Stammdaten → Unternehmen → Steuer & Recht → Steuer-Fristenliste

Feld Bedeutung
Bundesland Schaltet die Steuer-Fristenliste ein. Solange kein Bundesland gesetzt ist, werden keine Fristen berechnet und der Dashboard-Banner bleibt ausgeblendet. Das Bundesland bestimmt außerdem welche Feiertage berücksichtigt werden – diese sind bundeslandspezifisch und können Fristen verschieben.
Dauerfristverlängerung (UStVA) Aktivieren wenn das Finanzamt eine Dauerfristverlängerung gewährt hat – die UStVA-Frist verschiebt sich um +1 Monat
Einkommensteuer-Vorauszahlungen Zeigt die quartalsweisen ESt-Termine (10.03 / 10.06 / 10.09 / 10.12)
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen Zeigt die quartalsweisen GewSt-Termine (15.02 / 15.05 / 15.08 / 15.11)

Der Abschnittstitel zeigt dir direkt den Status: aktiv (grün) wenn ein Bundesland gesetzt ist, inaktiv (grau) wenn nicht.


Angezeigte Fristen

UStVA – Umsatzsteuer-Voranmeldung

Rhythmus Frist
Monatlich 10. des Folgemonats (z. B. Januar → 10. Februar)
Vierteljährlich 10. des auf das Quartal folgenden Monats (z. B. Q1 → 10. April)
Mit Dauerfristverlängerung Jeweils einen Monat später

Den UStVA-Rhythmus stellst du ebenfalls unter Stammdaten → Unternehmen → Steuer & Recht → Voranmeldungsrhythmus ein.

Kleinunternehmer (§19 UStG) sind von der UStVA befreit – für sie erscheinen keine UStVA-Fristen.

ESt-Vorauszahlungen – Einkommensteuer

Fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Nur sichtbar wenn du die Option in den Stammdaten aktiviert hast.

Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen fest sobald deine Steuerlast im Vorjahr über 400 € lag. Die genaue Höhe entnimmst du deinem Vorauszahlungsbescheid.

GewSt-Vorauszahlungen – Gewerbesteuer

Fällig am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Nur sichtbar wenn du die Option in den Stammdaten aktiviert hast.

Relevant nur für Gewerbetreibende (Anlage G). Freiberufler (Anlage S) zahlen keine Gewerbesteuer.


Feiertag-Verschiebung

Fällt ein Termin auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Frist automatisch auf den nächsten Werktag. In der Liste siehst du:

  • Das verschobene Datum groß
  • Den Hinweis „Ursprünglich TT.MM.JJJJ – auf nächsten Werktag verschoben“ in kleiner Schrift darunter

Berücksichtigt werden alle bundeslandspezifischen Feiertage (z. B. Fronleichnam in Bayern und NRW, Reformationstag in Sachsen usw.).


Dashboard-Banner

Das Dashboard zeigt immer die nächste anstehende Frist als Banner an:

  • Blau – Frist liegt noch mehr als 14 Tage entfernt
  • Amber – Frist in ≤ 14 Tagen: erhöhte Aufmerksamkeit
  • Klick auf das Banner öffnet die vollständige Fristenliste

Das Banner erscheint nur wenn ein Bundesland in den Stammdaten hinterlegt ist und mindestens eine Frist im nächsten 3-Monats-Zeitraum vorhanden ist. Ohne Bundesland bleibt das Dashboard-Banner ausgeblendet.


Zeitraum wählen

Oben rechts auf der Fristenseite kannst du zwischen 3 Monaten (Standard), 6 Monaten und 12 Monaten wählen. Der gewählte Zeitraum gilt auch für die Berechnung des Dashboard-Banners nicht – dort werden immer die nächsten 3 Monate geprüft.


Wichtiger Hinweis

Alle Angaben ohne Gewähr. Fristen können sich durch individuelle Bescheide, behördliche Sonderregelungen oder Dauerfristverlängerungen verschieben. Die Steuer-Fristenliste ersetzt keine steuerliche Beratung.