Steuer-Fristenliste
Die Steuer-Fristenliste zeigt dir auf einen Blick alle anstehenden steuerlichen Abgabefristen für die nächsten 3, 6 oder 12 Monate – inklusive automatischer Verschiebung auf den nächsten Werktag wenn der offizielle Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.
Erreichbar über die Sidebar unter Auswertung → Fristen.
Einrichtung
Damit die Fristen korrekt berechnet werden, hinterlege einmalig dein Bundesland in den Stammdaten:
Stammdaten → Unternehmen → Steuer & Recht → Steuer-Fristenliste
| Feld | Bedeutung |
|---|---|
| Bundesland | Schaltet die Steuer-Fristenliste ein. Solange kein Bundesland gesetzt ist, werden keine Fristen berechnet und der Dashboard-Banner bleibt ausgeblendet. Das Bundesland bestimmt außerdem welche Feiertage berücksichtigt werden – diese sind bundeslandspezifisch und können Fristen verschieben. |
| Dauerfristverlängerung (UStVA) | Aktivieren wenn das Finanzamt eine Dauerfristverlängerung gewährt hat – die UStVA-Frist verschiebt sich um +1 Monat |
| Einkommensteuer-Vorauszahlungen | Zeigt die quartalsweisen ESt-Termine (10.03 / 10.06 / 10.09 / 10.12) |
| Gewerbesteuer-Vorauszahlungen | Zeigt die quartalsweisen GewSt-Termine (15.02 / 15.05 / 15.08 / 15.11) |
Der Abschnittstitel zeigt dir direkt den Status: aktiv (grün) wenn ein Bundesland gesetzt ist, inaktiv (grau) wenn nicht.
Angezeigte Fristen
UStVA – Umsatzsteuer-Voranmeldung
| Rhythmus | Frist |
|---|---|
| Monatlich | 10. des Folgemonats (z. B. Januar → 10. Februar) |
| Vierteljährlich | 10. des auf das Quartal folgenden Monats (z. B. Q1 → 10. April) |
| Mit Dauerfristverlängerung | Jeweils einen Monat später |
Den UStVA-Rhythmus stellst du ebenfalls unter Stammdaten → Unternehmen → Steuer & Recht → Voranmeldungsrhythmus ein.
Kleinunternehmer (§19 UStG) sind von der UStVA befreit – für sie erscheinen keine UStVA-Fristen.
ESt-Vorauszahlungen – Einkommensteuer
Fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Nur sichtbar wenn du die Option in den Stammdaten aktiviert hast.
Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen fest sobald deine Steuerlast im Vorjahr über 400 € lag. Die genaue Höhe entnimmst du deinem Vorauszahlungsbescheid.
GewSt-Vorauszahlungen – Gewerbesteuer
Fällig am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Nur sichtbar wenn du die Option in den Stammdaten aktiviert hast.
Relevant nur für Gewerbetreibende (Anlage G). Freiberufler (Anlage S) zahlen keine Gewerbesteuer.
Feiertag-Verschiebung
Fällt ein Termin auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Frist automatisch auf den nächsten Werktag. In der Liste siehst du:
- Das verschobene Datum groß
- Den Hinweis „Ursprünglich TT.MM.JJJJ – auf nächsten Werktag verschoben“ in kleiner Schrift darunter
Berücksichtigt werden alle bundeslandspezifischen Feiertage (z. B. Fronleichnam in Bayern und NRW, Reformationstag in Sachsen usw.).
Dashboard-Banner
Das Dashboard zeigt immer die nächste anstehende Frist als Banner an:
- Blau – Frist liegt noch mehr als 14 Tage entfernt
- Amber – Frist in ≤ 14 Tagen: erhöhte Aufmerksamkeit
- Klick auf das Banner öffnet die vollständige Fristenliste
Das Banner erscheint nur wenn ein Bundesland in den Stammdaten hinterlegt ist und mindestens eine Frist im nächsten 3-Monats-Zeitraum vorhanden ist. Ohne Bundesland bleibt das Dashboard-Banner ausgeblendet.
Zeitraum wählen
Oben rechts auf der Fristenseite kannst du zwischen 3 Monaten (Standard), 6 Monaten und 12 Monaten wählen. Der gewählte Zeitraum gilt auch für die Berechnung des Dashboard-Banners nicht – dort werden immer die nächsten 3 Monate geprüft.
Wichtiger Hinweis
Alle Angaben ohne Gewähr. Fristen können sich durch individuelle Bescheide, behördliche Sonderregelungen oder Dauerfristverlängerungen verschieben. Die Steuer-Fristenliste ersetzt keine steuerliche Beratung.